Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-07, I-2 W 10/14

I-2 W 10/14Obergericht07.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 10/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-07

Aktenzeichen: I-2 W 10/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0707.I2W10.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • . Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten vom 5. Februar 2014 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2014 dahin abgeändert, dass die Verfügungsklägerin weitere 4.800,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13. Juni 2013 an die Verfügungsbeklagte zu erstatten hat.

  • II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

  • III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 4.800,-- Euro.

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