Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-04, I-18 W 53/12

I-18 W 53/12Obergericht04.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 W 53/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-04

Aktenzeichen: I-18 W 53/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0704.I18W53.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird die Streitwertfestsetzung aus dem Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15. September 2011 (19 S 31/11) dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert für die erste Instanz auf 8.048,62 € und für die zweite Instanz auf 2.763,92 € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

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