VI-Kart 2/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-02, VI-Kart 2/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-02, VI-Kart 2/14 (V)
VI-Kart 2/14 (V)Obergericht02.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 2/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: VI-Kart 2/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0702.VI.KART2.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 14. November 2013 (B 1 - 62/13 - Beiladung) wird zurückgewiesen.
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II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellamt und die der Beigeladenen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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III. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.
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IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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