Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-01, I-20 U 131/13

I-20 U 131/13Obergericht01.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 131/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-01

Aktenzeichen: I-20 U 131/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0701.I20U131.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.06.2013 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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