I-14 U 95/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-26, I-14 U 95/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-26, I-14 U 95/13
I-14 U 95/13Obergericht26.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 95/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-26
Aktenzeichen: I-14 U 95/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0626.I14U95.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.03.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 391/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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