Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-25, VI-3 Kart 93/13 (V)

VI-3 Kart 93/13 (V)Obergericht25.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 93/13 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-25

Aktenzeichen: VI-3 Kart 93/13 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0625.VI3KART93.13V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen das Schreiben der Beschlusskammer 6 vom 4. Februar 2013 (Az. BK6-12-253) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur und der weiteren Beteiligten zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf x Euro festgesetzt.

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