Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-16, 26 W 8/13 (AktE)

26 W 8/13 (AktE)Obergericht16.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 26 W 8/13 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-16

Aktenzeichen: 26 W 8/13 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0616.26W8.13AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beteiligten tragen ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 50.000 € festgesetzt.

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