26 W 8/13 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-16, 26 W 8/13 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-16, 26 W 8/13 (AktE)
26 W 8/13 (AktE)Obergericht16.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 26 W 8/13 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-16
Aktenzeichen: 26 W 8/13 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0616.26W8.13AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beteiligten tragen ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 50.000 € festgesetzt.
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