I-7 U 37/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-13, I-7 U 37/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-13, I-7 U 37/13
I-7 U 37/13Obergericht13.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 37/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-13
Aktenzeichen: I-7 U 37/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0613.I7U37.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts K vom 31.01.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz hat der Kläger zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Gläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.