Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-13, I-7 U 37/13

I-7 U 37/13Obergericht13.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 37/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-13

Aktenzeichen: I-7 U 37/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0613.I7U37.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts K vom 31.01.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz hat der Kläger zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Gläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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