I-2 U 58/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-12, I-2 U 58/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-12, I-2 U 58/13
I-2 U 58/13Obergericht12.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 58/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-12
Aktenzeichen: I-2 U 58/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0612.I2U58.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 4. Juli 2013 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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