Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-12, I-2 U 58/13

I-2 U 58/13Obergericht12.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 58/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: I-2 U 58/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0612.I2U58.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 4. Juli 2013 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.