I-10 U 162/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-03, I-10 U 162/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-03, I-10 U 162/13
I-10 U 162/13Obergericht03.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 162/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-03
Aktenzeichen: I-10 U 162/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0603.I10U162.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.10.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, zurückgewiesen, dass die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits zu 52% von der Klägerin und zu 48% von der Beklagten zu tragen sind.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das am 29.10.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist – mit vorstehender Abänderung der Kostenentscheidung – vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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