Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-22, I-13 U 116/13

I-13 U 116/13Obergericht22.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 116/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-22

Aktenzeichen: I-13 U 116/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0522.I13U116.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Oktober 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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