VI-U (Kart) 16/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-21, VI-U (Kart) 16/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-21, VI-U (Kart) 16/13
VI-U (Kart) 16/13Obergericht21.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 16/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-21
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 16/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0521.VI.U.KART16.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. März 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Urteile jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.065.400 € festgesetzt.
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