I-2 UH 1/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-20, I-2 UH 1/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-20, I-2 UH 1/14
I-2 UH 1/14Obergericht20.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 UH 1/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: I-2 UH 1/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0520.I2UH1.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2009, Az. 4b O 287/05, und aus dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Januar 2011, Az. I-2 U 18/09, wird bis zur Entscheidung über die durch die Restitutionsklägerinnen erhobene Restitutionsklage einstweilen ohne Sicherheitsleistung eingestellt.
II. Im Übrigen wird der Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.