I-12 U 87/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-20, I-12 U 87/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-20, I-12 U 87/13
I-12 U 87/13Obergericht20.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 87/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: I-12 U 87/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0520.I12U87.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2013 verkündete Urteil des
Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-
wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angegriffene Urteil sind ohne Sicherheits-
leistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages
abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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