Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-20, I-12 U 87/13

I-12 U 87/13Obergericht20.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 87/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-20

Aktenzeichen: I-12 U 87/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0520.I12U87.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2013 verkündete Urteil des

Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-

wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angegriffene Urteil sind ohne Sicherheits-

leistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages

abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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