Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-15, I-2 U 10/13

I-2 U 10/13Obergericht15.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 10/13 — Verzichtsurteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-15

Aktenzeichen: I-2 U 10/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0515.I2U10.13.00

Dokumenttyp: Verzichtsurteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Rückruf sowie Entfernung aus den Vertriebswegen, Vernichtung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung, Entschädigung und Schadenersatz wegen Benutzung des deutschen Patents 10 2005 006 XXX B4 durch Angebot und Vertrieb von Großformattintenstrahldruckern der Typen „QS 220“, QS 2000“, „GS 3200“, „GS 3250 LX“ und „GS 5000r“ in der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.

II. Das am 28. Februar 2013 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer das Landgerichts Düsseldorf ist gegenstandslos.

III. Die Kosten des Rechtstreits (beider Instanzen) werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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