I-24 U 180/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-13, I-24 U 180/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-13, I-24 U 180/13
I-24 U 180/13Obergericht13.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 180/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-13
Aktenzeichen: I-24 U 180/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0513.I24U180.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das am 18. Juli 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal – Vorsitzender - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Mietvertragsverhältnis des Klägers, ursprünglich abgeschlossen mit der W .. GmbH & Co. KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter…, keine Forderung in Höhe von 33.123,98 € zusteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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