I-9 U 64/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-05, I-9 U 64/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-05, I-9 U 64/13
I-9 U 64/13Obergericht05.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 64/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-05
Aktenzeichen: I-9 U 64/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0505.I9U64.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 20.02.2013 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.440,56 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.07.2010 sowie weitere 1.541,10 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten beider Rechtszüge tragen der Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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