VII-Verg 35/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-30, VII-Verg 35/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-30, VII-Verg 35/13
VII-Verg 35/13Obergericht30.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: VII-Verg 35/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0430.VII.VERG35.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 27. September 2013 - VK.2-04/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 230.000 Euro
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