VII-Verg 33/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-30, VII-Verg 33/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-30, VII-Verg 33/13
VII-Verg 33/13Obergericht30.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: VII-Verg 33/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0430.VII.VERG33.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 3. September 2013, (VK 1-75/13), aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
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