Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-30, VII-Verg 33/13

VII-Verg 33/13Obergericht30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-30

Aktenzeichen: VII-Verg 33/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0430.VII.VERG33.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 3. September 2013, (VK 1-75/13), aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

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