Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-30, VI-U (Kart) 15/13

VI-U (Kart) 15/13Obergericht30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 15/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-30

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 15/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0430.VI.U.KART15.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. Mai 2013 verkündete Teilurteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

  • II. Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Teilurteil abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

  • III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • V. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • VI. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 617.341,71 € festgesetzt.

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