I-10 W 46/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-24, I-10 W 46/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-24, I-10 W 46/14
I-10 W 46/14Obergericht24.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 46/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-24
Aktenzeichen: I-10 W 46/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0424.I10W46.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 2. April 2014 und der Nichtabhilfebeschluss vom 15. April 2014 aufgehoben.
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Februar 2014 (Bl. II GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 11. Februar 2014 (Kassenzeichen 70101645 210 7) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungs- und das Beschwerdeverfahren sind gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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