Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-11, I-22 U 156/13

I-22 U 156/13Obergericht11.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 156/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-11

Aktenzeichen: I-22 U 156/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0411.I22U156.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. August 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 25 O 14/13) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das am 30. August 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 25 O 14/13) ist ebenfalls ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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