Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-03, I-6 U 114/13

I-6 U 114/13Obergericht03.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 114/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-03

Aktenzeichen: I-6 U 114/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0403.I6U114.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juli 2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (40 O 41/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.