I-6 U 114/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-03, I-6 U 114/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-03, I-6 U 114/13
I-6 U 114/13Obergericht03.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 114/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-03
Aktenzeichen: I-6 U 114/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0403.I6U114.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. Juli 2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (40 O 41/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.