I-1 U 57/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-01, I-1 U 57/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-01, I-1 U 57/13
I-1 U 57/13Obergericht01.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 57/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-01
Aktenzeichen: I-1 U 57/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0401.I1U57.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 17. April 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. November 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 77 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 23 % zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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