Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-31, VII-Verg 48/13

VII-Verg 48/13Obergericht31.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 48/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-31

Aktenzeichen: VII-Verg 48/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0331.VII.VERG48.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.12.2013 (VK 1-109/13) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB verlängert.

Der Antrag der Beigeladenen vom 07.02.2014 auf vorzeitige Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wird zurückgewiesen.

Der Beschluss des Senats vom 08.01.2014 ist damit gegenstandslos.

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