I-26 W 16/13 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-10, I-26 W 16/13 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-10, I-26 W 16/13 (AktE)
I-26 W 16/13 (AktE)Obergericht10.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 16/13 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-10
Aktenzeichen: I-26 W 16/13 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0310.I26W16.13AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20.08.2013 - 31 O 89/06 (AktE) - wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 67.000 € festgesetzt.
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