Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-10, I-26 W 16/13 (AktE)

I-26 W 16/13 (AktE)Obergericht10.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 16/13 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-10

Aktenzeichen: I-26 W 16/13 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0310.I26W16.13AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 20.08.2013 - 31 O 89/06 (AktE) - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 67.000 € festgesetzt.

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