I-5 U 84/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-06, I-5 U 84/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-06, I-5 U 84/11
I-5 U 84/11Obergericht06.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 84/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-06
Aktenzeichen: I-5 U 84/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0306.I5U84.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2011 verkündete Schlussurteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az. 37 O 108/00, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer trägt die Beklagte.
Das erstinstanzliche Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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