Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-06, I- 24 U 41/13

I- 24 U 41/13Obergericht06.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I- 24 U 41/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-06

Aktenzeichen: I- 24 U 41/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0306.I24U41.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. März 2013 ver- kündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen und die im Beru- fungsverfahren entstandenen Kosten des Streithelfers trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelas sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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