I-10 U 159/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-04, I-10 U 159/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-04, I-10 U 159/13
I-10 U 159/13Obergericht04.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 159/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-04
Aktenzeichen: I-10 U 159/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0304.I10U159.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
-
I. Der Antrag des Beklagten, ihm für die Durchführung des Berufungsverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
-
II. Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat nach Vorberatung beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 28.10.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
-
III. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 24.03.2014 gegeben.
-
IV. Streitwert: 37.107,76 €
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.