Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-26, VI - U (Kart) 35/13

VI - U (Kart) 35/13Obergericht26.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 35/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-26

Aktenzeichen: VI - U (Kart) 35/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0226.VI.U.KART35.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Juni 2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • II. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  • III. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Klägerin werden auf jeweils 800.000 € festgesetzt.

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