VI - U (Kart) 35/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-26, VI - U (Kart) 35/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-26, VI - U (Kart) 35/13
VI - U (Kart) 35/13Obergericht26.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 35/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: VI - U (Kart) 35/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0226.VI.U.KART35.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Juni 2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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II. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Klägerin werden auf jeweils 800.000 € festgesetzt.
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