Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-26, II-2 UF 135/13

II-2 UF 135/13Obergericht26.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 UF 135/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-02-26

Aktenzeichen: II-2 UF 135/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0226.II2UF135.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 19.08.2013 - Az. 56 F 67/09 VA -abgeändert und wie folgt neugefasst:

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtsgebühren nicht erhoben, im Übrigen werden die Kosten gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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