I-21 U 86/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-25, I-21 U 86/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-25, I-21 U 86/13
I-21 U 86/13Obergericht25.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 86/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-25
Aktenzeichen: I-21 U 86/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0225.I21U86.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 19. März 2013 (Az. 6 O 295/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil wirkungslos geworden ist, soweit gegenüber dem Beklagten zu 1) das Bestehen von Forderungen festgestellt worden ist, die eine Vergütungsforderung aus Werkvertrag über Bauleistungen von 123.867,94 € und eine Zinsforderung von 36.184,63 € übersteigen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.