I-3 Wx 292/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-19, I-3 Wx 292/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-19, I-3 Wx 292/11
I-3 Wx 292/11Obergericht19.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 292/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-19
Aktenzeichen: I-3 Wx 292/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0219.I3WX292.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.
Die dem Beteiligten zu 1. aus dem Nachlass zu zahlende Vergütung wird – einschließlich Umsatzsteuer – auf 13.090 € festgesetzt. Im übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag des Beteiligten zu 1. vom 26. Juli 2010 zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Beteiligte zu 1.
13 % und die Beteiligte zu 2. 87 % zu tragen.
Geschäftswert: 15.000 €.
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