Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-13, I-2 U 93/12

I-2 U 93/12Obergericht13.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 93/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-13

Aktenzeichen: I-2 U 93/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0213.I2U93.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 20. November 2012 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert für das landgerichtliche und für das Berufungsverfahren wird auf jeweils 360.000,- € festgesetzt.

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