I-23 U 22/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-04, I-23 U 22/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-04, I-23 U 22/13
I-23 U 22/13Obergericht04.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 22/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-04
Aktenzeichen: I-23 U 22/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0204.I23U22.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 18.01.2013 (3 O 253/05) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.547,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden der Klägerin zu 75 % und der Beklagten zu 25 %, die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz der Klägerin zu 85 % und der Beklagten zu 15 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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