I-4 U 176/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-31, I-4 U 176/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-31, I-4 U 176/11
I-4 U 176/11Obergericht31.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 176/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-31
Aktenzeichen: I-4 U 176/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0131.I4U176.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen das am 11.08.2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten im Berufungsverfahren tragen die Klägerin und der Drittwiderbeklagte je zur Hälfte. Die Klägerin und der Drittwiderbeklagte tragen ihre eigenen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens selbst.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und Drittwiderbeklagte können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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