I-14 U 191/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-30, I-14 U 191/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-30, I-14 U 191/13
I-14 U 191/13Obergericht30.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 191/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-30
Aktenzeichen: I-14 U 191/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0130.I14U191.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2013 (8 O 51/12) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 58.000 € festgesetzt.
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