Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-30, I-14 U 191/13

I-14 U 191/13Obergericht30.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 191/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-30

Aktenzeichen: I-14 U 191/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0130.I14U191.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2013 (8 O 51/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 58.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.