I-14 U 179/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-30, I-14 U 179/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-30, I-14 U 179/13
I-14 U 179/13Obergericht30.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 179/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-30
Aktenzeichen: I-14 U 179/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0130.I14U179.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2013 (8 O 35/12) wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsrechtszuges.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.
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