Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-28, I-20 U 153/10

I-20 U 153/10Obergericht28.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 153/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-28

Aktenzeichen: I-20 U 153/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0128.I20U153.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. September 2010 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der in der Revision angefallenen hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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