I-13 U 66/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-09, I-13 U 66/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-09, I-13 U 66/13
I-13 U 66/13Obergericht09.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 66/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-09
Aktenzeichen: I-13 U 66/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0109.I13U66.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. Juni 2013 verkündete Grund- und Teilurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert wird für die erste Instanz und die Berufung auf 300.000,00 € festgesetzt
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.