Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-07, I-10 U 112/13

I-10 U 112/13Obergericht07.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 112/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-07

Aktenzeichen: I-10 U 112/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0107.I10U112.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Juni 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird einstimmig zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung – einschließlich der Kosten der Streithelfer – trägt die Beklagte.

Dieser Beschluss und das am 14. Juni 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.