I-10 U 112/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-07, I-10 U 112/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-01-07, I-10 U 112/13
I-10 U 112/13Obergericht07.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 112/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-07
Aktenzeichen: I-10 U 112/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0107.I10U112.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Juni 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird einstimmig zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung – einschließlich der Kosten der Streithelfer – trägt die Beklagte.
Dieser Beschluss und das am 14. Juni 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.