I-7 U 153/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-20, I-7 U 153/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-12-20, I-7 U 153/12
I-7 U 153/12Obergericht20.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 153/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-20
Aktenzeichen: I-7 U 153/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1220.I7U153.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Erklärung gegenüber dem persönlich anwesenden Kläger abzugeben ist.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist –wie auch das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung- vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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