I-2 U 80/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-10, I-2 U 80/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-10, I-2 U 80/12
I-2 U 80/12Obergericht10.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 80/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-10
Aktenzeichen: I-2 U 80/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1010.I2U80.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. Oktober 2012 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
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II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 285.000,- € festgesetzt.
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