VI-U (Kart) 13/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-02, VI-U (Kart) 13/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-10-02, VI-U (Kart) 13/13
VI-U (Kart) 13/13Obergericht02.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 13/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-02
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 13/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1002.VI.U.KART13.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. April 2013 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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II. Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Klägerin werden auf jeweils 30.000 € festgesetzt.
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