I-14 U 34/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-20, I-14 U 34/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-20, I-14 U 34/12
I-14 U 34/12Obergericht20.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 34/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-20
Aktenzeichen: I-14 U 34/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0920.I14U34.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.01.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – (6 O 500/10) wird zurückgewiesen.
Das vorgenannte Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert des Berufungsverfahrens: 91.990,33 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.