VII-Verg 3/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-18, VII-Verg 3/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-18, VII-Verg 3/13
VII-Verg 3/13Obergericht18.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 3/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-18
Aktenzeichen: VII-Verg 3/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0918.VII.VERG3.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 15. Januar 2013 in Gestalt des Schreibens vom 4. Februar 2013 (VK.2 – 14/11) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.475 Euro festgesetzt.
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