VI-U (Kart) 46/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-16, VI-U (Kart) 46/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-16, VI-U (Kart) 46/12
VI-U (Kart) 46/12Obergericht16.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 46/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-16
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 46/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0916.VI.U.KART46.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsena
Tenor
- I. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 16. November 2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 500.658,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 455.039,32 seit dem 05.04.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
- II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Beklagten werden auf jeweils
526.047,48 €
festgesetzt.
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