Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-09-16, VI-U (Kart) 46/12

VI-U (Kart) 46/12Obergericht16.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 46/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-16

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 46/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0916.VI.U.KART46.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsena

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 16. November 2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 500.658,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 455.039,32 seit dem 05.04.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Beklagten werden auf jeweils

526.047,48 €

festgesetzt.

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