I-17 U 22/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-30, I-17 U 22/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-30, I-17 U 22/13
I-17 U 22/13Obergericht30.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 22/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-30
Aktenzeichen: I-17 U 22/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0830.I17U22.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. 11. 2012 verkündete
Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf
abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klageanträge werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zu 1) zu 4/5, dem Kläger zu 2) zu 1/5 zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird insoweit zugelassen, als der Senat die Klage der Klägerin zu 1. gegen ihren Ausschluss zurückgewiesen hat.
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