Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-27, I-21 U 107/12

I-21 U 107/12Obergericht27.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 107/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-27

Aktenzeichen: I-21 U 107/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0827.I21U107.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 24.05.2012, Az. 1 O 312/11, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird zugelassen.

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