Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-08-23, I-6 U 218/11

I-6 U 218/11Obergericht23.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 218/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-23

Aktenzeichen: I-6 U 218/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0823.I6U218.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. September 2011 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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